für den Küchenmöbel-Monteur
� Nur bei Modell DF 6160:Das Abluftrohr mu� bei Abluftbetrieb einen Durchmesser von 120mm haben. Nur bei Modell DF 6260, DF 6260-ml/1 und CHDF 6260:Das Abluftrohr mu� bei Abluftbetrieb einen Durchmesser von 150mm haben. Nur bei Modell DF 6260 und DF 6260-ml/1: Falls schon ein kleineres Abluftrohr in Wand oder Dach mit Durchmesser 125 mm besteht, kann der mitgelieferte Reduzierstutzen 150/125 mm verwendet werden. � Auf Bestellung sind je nach Bedarf Rohre unterschiedlicher Formen und Durchmesser sowie ins Freie leitende Abluftsysteme (TeleskopMauerkasten) verfügbar, weitere Einzelheiten beim Kundendienst erfragen. � Bei Montage der Dunstabzugshaube sind folgende Mindestabstände von der Kochstellen-Oberkante bis Unterkante der Dunstabzugshaube einzuhalten: Elektroherde 430 mm Gasherde 650 mm Wenn die Installationsanweisungen des Gaskochgeräts einen grö�eren Abstand vorgeben, ist dieser zu berücksichtigen. � Bei gleichzeitigem Betrieb von Dunstabzugshauben im Abluftbetrieb und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der Unterdruck nicht grö�er als 4PA (4x10-5 bar) sein. � Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der der Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht zulässig. � Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschriften einzuhalten. � Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende Zuluftöffnung in etwa der Grö�e der Abluftöffnung zu sorgen. � Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungsstätten, wie Kohle- oder �löfen und Gas-Thermen im selben Raum, bestimmten Einschränkungen. � Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von ca. 500-600 cm2 von au�en belüftet sind und dadurch bei laufender Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden wird. � Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen BezirksSchornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen. � Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: �Zuluftöffnung so gro� wie Abluftöffnung�, kann durch eine grö�ere �ffnung als 5005