Das Kältegerät kann unter einer durchgehenden Arbeitsplatte eingebaut werden. Hierzu muss die Arbeitsplatte auf dem Kältegerät abgenommen werden (siehe Arbeitsplatte abnehmen). Die minimal erforderliche Höhe bis zur durchgehenden Arbeitsplatte beträgt 820 mm. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Be- und Entlüftung ist in der Arbeitsplatte hinten eine Luftaustrittsöffnung von mindestens 200 cm2 vorzusehen. Die Schnittflächen der Arbeitsplatte mit geeigneten Mitteln versiegeln (z.B. Lack) um ein Aufquellen bei Feuchtigkeitseintritt zu vermeiden. Der Abstand des Kältegerätes zur Wand muss min 30 mm betragen. Bauteile des Kältegerätes wie Kompressor und Verflüssiger dürfen zur Vermeidung von Geräuschen nicht an der Wand anliegen.
Bild 7 Gefrierfachtür um 180° drehen und wieder einsetzen. (Bild 7).