Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, welcher der Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht zulässig. Bei Einleitung der Abluft in einen nicht in Betrieb befindlichen Rauch- oder Abgaskamin ist es zweckmä�ig, die Zustimmmung des zuständigen Schornsteinfegermeisters einzuholen. Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschriften einzuhalten. Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende Zuluftöffnung in etwa der Grö�e der Abluftöffnung zu sorgen. Aufgrund von LänderBauvorschriften unterliegt der gemein-same Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungsstätten wie Kohleoder �löfen und Gas-Thermen im selben Raum bestimmten Einschränkungen. Die Feuerstätten-Verordnung lä�t in solchen Räumen nur einen Unterdruck von höchstenes 0,04 mbar zu. Der gemeinsame gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und /oder Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von ca. 500-600 cm2 von au�en belüftet sind und dadurch bei laufender Dunstabzugshaube eine Unterdruck vermieden wird. Im Zweifelsfalle holen Sie bitte den Rat und die Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde ein. Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: �Zuluftöffnung so gro� wie Abluftöffnung�, kann durch die grö�ere �ffnung von 500-600 cm2 der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt werden. Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den genannten Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den oben genannten Vorschriften. Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist nur dann optimal, wenn folgendes beachtet wird: - kurze, gerade Abluftstrecken - möglichst wenige Rohrbögen - Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln, sondern in flachen Bögen - möglichst gro�e Rohrdurchmesser (bei zweimotorigen Hauben grundsätzlich 120mm � min.) Bei Montage der Dunstabzugshaube sind folgende Mindestabstände von der Kochstellen-Oberkante bis Unterkante Dunstabzugshaube einzuhalten: Elektroherde Gasherde 650 mm 650 mm